Informationen

Informationen für Schwangere am Arbeitsplatz


Sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekannt gegeben wurde, muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes vorgenommen werden.

Sollten Gefährdungen bestehen, muss die Mitarbeiterin von diesen Tätigkeiten freigestellt werden. Gegebenenfalls muss der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet werden oder die Mitarbeiterin an einem schwangerengerechten Platz eingesetzt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Nähere Informationen und entsprechende Formulare sind bei der Unfallkasse Nord zu
erhalten.

Für Dithmarschen ist der Standort Itzehoe (Telefon 04821-660) zuständig.

Schwangerschaftsdiabetes

Merkblätter des G-BA





Patienteninformation
"Ich bin schwanger.
Warum werden allen schwangeren Frauen
drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten?"

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Patienteninformation
"Ich bin schwanger.
Warum wird allen schwangeren Frauen
ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?"



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.

Weitere Informationen zum G-BA ...